Kassen müssen nicht zahlen

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß die gesetzlichen Krankenkassen nicht für die Unterbringung von Patienten in Einrichtungen und Anstalten aufzukommen brauchen, die nicht als Krankenhäuser anzusehen sind. Davon ist nach der höchstrichterlichen Feststellung dann auszugehen, wenn es sich nur um einen Pflegefall handelt sowie in der Einrichtung keine jederzeit rufbereiten Ärzte und keine für die Krankenhausbehandlung erforderliche Ausstattung zur Verfügung stehen (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 4 RK 1/88).