„Das Wiehern des Amtsschimmels“

Zur Frage der Entschädigung für ehemalige NS-ZwangsarbeiterInnen wollen die Koalitionsfraktionen von einer Stiftung nichts wissen / In die Ausschüsse verschoben  ■  Aus Bonn Ch. Wiedemann

Die Entschädigung von ehemaligen NS-ZwangsarbeiterInnen wird weiter auf die lange Bank geschoben. Während Grüne und SPD gestern im Bundestag die Einrichtung einer Stiftung für diese „vergessenen“ NS-Opfer forderten, wollten die Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung nur einen Bericht über bisherige „private Initiativen“, also Firmenspenden, für diese Gruppe der NS-Geschädigten. Die Stiftungs-Anträge der Opposition wurden zwar noch nicht abgestimmt, sondern vorerst in die Ausschüsse des Bundestags überwiesen, aber Staatssekretär Carstens stellte klar, daß es nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin keine rechtliche Grundlage für die Entschädigung von Zwangsarbeitern gibt. Entgegen der Auffassung anderer westeuropäischer Staaten, wie sie zum Beispiel in einer Entschließung des Europaparlaments zum Ausdruck kommt, sieht die Bundesregierung nämlich die Zwangsarbeit nicht als typisches NS-Unrecht an. Namens der FDP räumte der Abgeordnete Lüder zwar ein, daß für Härtefälle bei ehemaligen Zwangsarbeitern „etwas getan“ werden müsse, folgerte aber daraus nur nebulös, dies müsse „etwas Privates“ sein. Seine Fraktion, so kündete Lüder an, wolle es aber nicht bei dem Bericht der Regierung bewenden lassen. Dieser Bericht soll bis Ende des Jahres vorliegen.

Die Grünen-Abgeordnete Antje Vollmer warf den Koalitionsfraktionen und speziell den Liberalen vor, sich mit derartigem „Scheinhandeln“ in „sklavische Abhängigkeit vom Finanzministerium“ zu begeben.

Aus einem Härtefonds für verschiedene Gruppen bisher nicht entschädigter NS-Verfolgter, zum Beispiel Roma oder Homosexuelle, wurden im vergangenen Jahr von den bereitgestellten 50 Millionen nur 1,6 Millionen Mark ausgezahlt. Für die FDP ist diese Zwischenbilanz ebenso wie für die Opposition „beschämend“, während die Rednerin der CDU, Wisniewski, hervorhob, durch zwischenzeitlich beschlossene Änderungen der Vergaberichtlinien würden künftig mehr Betroffene finanzielle Leistungen erhalten können. Darunter fällt zum Beispiel, daß den betagten NS -Opfern nun 300 Mark Freibetrag bei der Berücksichtigung ihrer Einkünfte zugestanden werden. Der SPD-Abgeordnete Waltemathe warf der Regierung hingegen vor, durch die „kleinliche Vergabepraxis“ würden die NS-Opfer erneut zu Opfern gemacht, unter dem „höhnischen Wiehern des Amtsschimmels“.