Urteil zum Umweltschutz

Köln (dpa) - Der Einsatz hochgiftiger Chemikalien zur Beseitigung von Unkraut auf Plattenwegen, Rasen- und Grünflächen ist mit der Pflicht des Vermieters nicht zu vereinbaren, Schaden von seinen Mietern fernzuhalten, so das Landgericht München (Az.: 31 S 14 661/88).