Spesenritter mit Robe

■ In Dortmund müssen sich drei Richter und zwei Staatsanwälte wegen Spesenbetrugs selbst vor Gericht veranworten

Dortmund (ap) - Drei Richter und zwei Staatsanwälte stehen seit Mittwoch in Dortmund als Angeklagte wegen Spesenbetrugs vor Gericht. Die Beamten sollen in den Jahren 1979 bis 1983 im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Scharführer Helmut Vrizons bei 20 Auslandsreisen zu hohe Spesen abgerechnet haben. Der Schaden soll rund 35.000 Mark betragen. Der Hauptangeklagte, der Vorsitzende der mit dem Fall Vrizons befaßten Strafkammer Walter Treptow, bestritt vor Gericht die „objektiven Tatbestände“ nicht, verwahrte sich jedoch gegen den Vorwurf, „in die Privatschatulle gewirtschaftet zu haben“.

Oberstaatsanwalt Uwe Schmidt warf den angeklagten Richtern und Staatsanwälten am Mittwoch vor der 5. Strafkammer des Dortmunder Landgerichts vor, bei der Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen systematisch überhöhte Flug- und Übernachtungskosten abgerechnet zu haben. Die Reisen führten unter anderem nach Australien, Kanada, USA, Israel und Polen. Bei 20 der insgesamt 39 Reisen nutzten die Beschuldigten Schmidt zufolge ihre guten Kontakte zu einem Reisebüro, um der Staatskasse Phantasie-Rechnungen vorzulegen. So rechneten sie laut Anklage bei Flügen nach Israel immer wieder statt der tatsächlich gebuchten Billigflüge die Linientarife ab.

Treptow bestritt die Manipulation der Abrechnungen nicht. Er betonte jedoch, die Richter und Staatsanwälte des NS -Prozesses hätten daraus keinen persönlichen Vorteil gezogen. „Wir haben uns damals keine Gedanken um das Reisekostenrecht gemacht.“