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Tiefflugklage abgewiesen

Darmstadt (dpa) - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage des Landkreises Darmstadt-Dieburg und eines Privatmannes gegen Tiefflüge der Alliierten abgewiesen. Tiefflüge unter 300 Metern über den Grundstücken der Kläger seien jedoch „rechtswidrige Eingriffe in deren Rechte“. Die Kläger könnten von der Bundesrepublik dennoch nicht verlangen, den Alliierten Tiefflüge zu untersagen. Sie dürfe ihnen jedoch keine zusätzlichen Tiefflüge erlauben. (AZ.: III/V E 1375/88)

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