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Geldbuße für WDR-Redakteure

Köln (dpa) - Ein Schöffengericht beim Kölner Amtsgericht hat ein Strafverfahren gegen zwei Moderatoren der Aktuellen Stunde von WDR III sowie deren ehemaligen Chef vom Dienst gegen Geldbußen von 2.000 Mark bis 5.500 Mark eingestellt. Die drei Journalisten hatten sich wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ verantworten müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hatte sie für schuldig befunden, am 10.April 1988 ein illegal abgehörtes Telefonat zwischen Krupp-Stahl-Chef Gerhard Cromme und Thyssen-Stahl-Chef Heinz Kriwit in der Aktuellen Stunde ausgestrahlt zu haben.

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