Der Startbahn-Prozeß: Befangenheitsantrag anulliert

Der Prozeß wird sich in die Länge ziehen

Frankfurt (taz) - Im Startbahn-Prozeß vor dem 5.Strafsenat am Oberlandesgericht Frankfurt hat die Staatsschutzkammer gestern einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Beisitzenden Richter und Berichterstatter, Kern, abgelehnt.

Die Anwälte hatten die Abberufung Kerns gefordert, nachdem durch die Aussagen eines als Zeugen geladenen Staatsschutzbeamten des Hessischen Landeskriminalamtes bekannt geworden war, daß Kern dem Zeugen nicht nur vorab das Beweisthema schon mal telefonisch mitgeteilt hatte, sondern den Beamten auch gleich über detailierte Vorwürfe aus den Zeugenaussagen eines Startbahngegners informiert hatte.

Prozeßbeobachter werteten den Ablehnungsantrag - inzwischen hat die Verteidigung drei Dutzend Anträge gestellt - als den gewichtigsten, seitdem bekannt geworden war, daß Senatsmitglied Klein Privatpost der inhaftierten Startbahngegner an die Bundesanwaltschaft weitergab. Eine Ablösung Kerns wurde als wahrscheinlich eingeschätzt. Andernfalls sei ein weiterer Revisionsgrund geschaffen.

In ihrem Beschluß kommen der Vorsitzende Richter Schieferstein und die Richter Klein und Baumecker hingegen zu dem Ergebnis, daß das „Ablehnungsgesuch nicht gerechtfertigt“ sei. Kern habe „den Vernehmungsgegenstand nicht von sich aus, sondern (erst) auf telefonische Nachfrage des Zeugen mitgeteilt“. Für eine Ablehnung gebe es keine triftigen Gründe.

Die VerteidigerInnen haben unterdessen Ablehnungsanträge wegen der Besorgnis der Befangenheit auch gegen die drei beschlußfassenden Richter gestellt. Die Hauptverhandlung im Startbahn-Prozeß wird am 31.Oktober um 9.30 Uhr fortgesetzt.

M.B.