Motiv und Waffe fehlen

Freispruch für Christer Pettersson im Palme-Mordprozeß mangels Beweisen / Gericht zweifelte an Indentifizierung durch Palmes Frau / Die Persönlichkeit Petterssons spreche gegen die Tat  ■  Von Gisela Pettersson

Stockholm (taz) - Wie erwartet, hat das Oberlandesgericht in Stockholm den des Mordes an Regierungschef Olof Palme in erster Instanz zu „lebenslänglich“ verurteilten Christer Pettersson mangels Beweisen freigesprochen. Der Beschluß der sieben Richter erfolgte einstimmig. Christer Pettersson war bereits am 13. Oktober auf freien Fuß gesetzt worden. In der gestern in Stockholm veröffentlichten Urteilsbegründung kommt das Revisionsgericht zu der gleichen Ansicht wie die erste Instanz, daß nämlich Pettersson kein Alibi für die Mordnacht vom 28. Februar 1986 habe.

Die von der Anklage vorgelegten Beweise allerdings reichten nicht aus für eine Verurteilung, zumal es der Anklage nicht gelungen sei, technisches Beweismaterial wie die Mordwaffe herbeizuschaffen. Auch habe Pettersson kein Motiv gehabt, Palme zu ermorden.

Kritisch setzt sich das Oberlandesgericht mit der Identifizierung durch Lisbet Palme auseinander. Es sei dunkel gewesen am Tatort, Lisbet Palme war laut Zeugenaussagen aufgeregt, und zwischen Mord und erster Videokonfrontation hätten drei Jahre gelegen. Das Gericht plädiert in seiner Urteilsbegründung für „extra große Vorsichtigkeit“ bei Beweisführungen durch Identifizierung. Es wird auf einen Justizirrtum in England verwiesen, in dem zwei Unschuldige aufgrund falscher Identifizierung verurteilt worden seien.

Generell sagt das Gericht, daß Persönlichkeit und bisheriges Leben von Christer Petters son gegen eine geplante Tat sprächen.