Konsequenzen-betr.: "Debatte ums Celler-Lügen-Loch", taz vom 26.10.89

betr.: „Debatte ums Celler-Lügen-Loch“, taz vom 26.10.89

(...) Die Verfassungsschutzbehörde darf nicht länger eine Abteilung des Innenministeriums bleiben. Sie wäre aus dem Ministerium auszugliedern, in ein Landesamt für Verfassungsschutz umzuwandeln und einer wirksamen Fachaufsicht zu unterwerfen. Die Begleitumstände des „Celler Lochs“ sind eine einzige Bankrotterklärung für die „Kontrolle“ der Verfassungsschutzbehörde durch eine parlamentarische Kontrollkommission in der jetzigen Form. Ohne das Recht auf Akteneinsicht, ohne die Möglichkeit zur Anhörung von Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörde und ohne ein uneingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber dieser Behörde wird eine Kontrolle zur Farce. Schließlich müssen alle Landtagsfraktionen in einem solchen Kontrollgremium vertreten sein, und dieses Gremium muß das Recht haben, Rechtsverstöße öffentlich zu machen.

Wolfgang Lumma, Humanistische Union e.V., Landesverband Niedersachsen