GEW bestreikt Berlitz-Sprachschulen

■ Tarifvertrag soll Beschäftigungsbedingungen an Privatschulen regeln / Angestellte Lehrer erfahren oftmals erst am Nachmittag, ob sie am nächsten Tag arbeiten müssen oder nicht

Berlin (taz) - Die Warnstreiks der Beschäftigten an den privaten Berlitz-Sprachschulen sollen auch in den nächsten Tagen fortgesetzt werden, erklärte GEW-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer. Mit befristeten Streiks, die bisher in München, Bochum, Köln, Düsseldorf, Augsburg, Münster, Berlin und Frankfurt geführt wurden, wollen die Lehrkräfte des Privatschulkonzerns die Geschäftsleitung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zwingen.

Die GEW fordert für die rund 1.100 Beschäftigten an den 39 Sprachschulen des Bundesgebiets einen Tarifvertrag, in dem Arbeitsverträge mit einer fest vereinbarten Arbeitszeit (für die vollbeschäftigten Arbeitnehmer eine 38-Stunden-Woche) und eine Erhöhung der Stundenvergütung um 16 Prozent festgeschrieben werden. Bisher haben die Arbeitnehmer bei Berlitz Arbeitsverträge, in denen eine Verfügbarkeit für eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden festgelegt ist. Bezahlt werden jedoch nur die tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden, und das können je nach Marktsituation erheblich weniger sein. Erst am Vortag erfahren die Lehrkräfte bis 16 Uhr, welche Unterrichtsstunden sie am folgenden Tag tatsächlich halten müssen. „Selbst das Beschäftigungsförderungsgesetz schreibt für kapazitätsorientierte variable Arbeitszeiten eine Ankündigungspflicht für mindestens vier Tage im voraus vor“, sagte Putzhammer. Weiterer Grund für die Unzufriedenheit der Berlitz-Lehrer: die niedrigen Einkommen. Sie bekommen nur für die gehaltenen Stunden 13 bis 16 DM brutto, während der Schulkonzern 1988 drei Millionen Gewinn machte.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Privatschulsektors und des darin zu erwartenden Booms - auch im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt - will die GEW mit einem Tarifvertrag in diesem wichtigen Konzern auf diesem Markt erreichen, daß die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen eine Leitbildfunktion für den gesamten privaten Bildungsbereich erhalten. Es bestehe sonst die Gefahr, so Putzhammer, daß hier ein Einfallstor geöffnet werde für die Ausdehnung ungeregelter und untertariflicher Beschäftigungsverhältnisse auf dem Dienstleistungssektor.

gs