Erzwingungshaft für Sitzblockierer

■ Die Staatsanwaltschaft verlangt einen Offenbarungseid von Sitzblockierern / Wer diesen Eid verweigert, dem droht der Knast

Mainz (taz) - Eine neue Abschreckungsmethode gegen TeilnehmerInnen an Sitzblockaden hat sich offenbar die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ausgedacht: Wer als Blockierer zu Geldstrafen verurteilt wurde, aber nicht zahlen kann oder will, muß seine Zahlungsunfähigkeit mit einem Offenbarungseid nachweisen. Und der wird notfalls auch per Erzwingungshaft herausgepreßt. Ein solcher Offenbarungseid aber bedeutet den lebenslangen Verlust der Kreditwürdigkeit bei Banken und kann erhebliche Nachteile im Beruf zur Folge haben.

Einer der führenden „Blockiererjäger“, der Zweibrückener Oberstaatsanwalt Dexheimer, prescht mit dieser Methode vor. Anders als seine Kollegen in Mainz gibt er sich nicht zufrieden, wenn der Gerichtsvollzieher bestätigt, daß bei einem verurteilten Blockierer kein Pfennig zu pfänden ist. Dexheimer will's genau wissen und lädt die Sitzblockierer aufs Gericht - zur „eidesstattlichen Versicherung“ über ihre Vermögensverhältnisse.

Einer, der nun einen solchen Finanz-Striptease leisten soll, ist der Grüne Roland Vogt. Vogt blockierte sowohl das Giftgaslager Fischbach als auch die Cruise-Missile-Basis in Hasselbach. Die Rechtsprechung schlingerte in Sachen Hasselbach - wie so oft bei Sitzblockaden: Verurteilung durchs Amtsgericht Simmern, Freispruch vorm Landgericht Bad Kreuznach, Aufhebung des Freispruchs durch das Oberlandesgericht Koblenz, das die Fälle an das Landgericht Mainz zurückverwies. Die Mainzer Richter minderten überraschend das ursprüngliche Strafmaß von über 2.000 Mark auf 750 Mark. Doch diese Strafe zahlte Vogt nicht. Im November wurde er daraufhin zum Strafantritt vorgeladen. Binnen drei Wochen sollte er sich entscheiden: 30 Tagessätze a 25 Mark oder 30 Tage Knast, den er aber durch „freie Arbeit“, sprich einen Sozialdienst, hätte abwenden können. Von Offenbarungseid war keine Rede. Vogt hatte sich noch nicht entschieden, da kam der Strafbefehl über 1.000 Mark wegen der Fischbach-Blockade ins Haus. Die Sache ruhte zunächst, bis die Staatsanwaltschaft - namentlich Dexheimer

-Vogt jetzt aufs Amtsgericht Bad Dürkheim lud zwecks Ableistung des Offenbarungseids. Vogt aber „offenbarte sich nicht“. Der „Eid“ verstoße gegen das „Übermaßverbot“ der Verfassung. Und er selbst habe im Oktober in Darmstadt eine Ausbildung als EG-Referent begonnen; der Offenbarungseid würde ihm die berufliche Laufbahn vermasseln.

Vogt sitzt nun in der Zwickmühle: zahlen will er auf keinen Fall, und wenn er seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt, droht die Erzwingungshaft. Ein Knastaufenthalt könnte jedoch seine Ausbildung gefährden. Keine Aussichten auf eine schöne Bescherung.

jow