Bundesbehörde für Asyl geht nach Frankfurt

Amt in Zirndorf richtet Außenstelle auf dem Frankfurter Flughafen ein / Kritik und Sorge bei Hilfsorganisationen  ■  Aus Frankfurt Heide Platen

Vier Beamte des Zirndorfer Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sollen künftig ihren Arbeitsplatz, zumindest teilweise, auf den Frankfurter Rhein-Main -Flughafen verlegen. Die neue Behörde wurde am Montag vom Bundesinnenministerium angekündigt. Der Direktor des Amtes, Norbert von Nieding, sagte gestern gegenüber der taz, die sogenannten „Entscheider und Entscheiderinnen“ kämen aus der schon eingerichteten Dependance des Bundesamtes im hessischen Auffanglager Schwalbach. Er schilderte den Weg der Asylbewerber für die Zukunft als kürzer als bisher, aber dennoch „dem Gesetz entsprechend“. Sie würden vom Bundesgrenzschutz in Empfang genommen, dann schon auf dem Flughafen zur Bundesbehörde gebracht, statt wie bisher vom Lager Schwalbach aus in andere Bundesländer weitergeleitet zu werden. „Formell“, wie im Ausländergesetz vorgeschrieben, sei noch ein Beamter der Landesbehörde anwesend, da nur dieser berechtigt sei, Asylanträge anzunehmen.

Kritiker hatten gestern heftig reagiert, als das Bundesinnenministerium die Einrichtung der seit längerem befürchteten Zweigstelle „noch in diesem Frühjahr“ bekannt gab. Sie nannten die schnelle Abfertigung vor Ort, die laut Ministerium vorerst auf Flüchtlinge aus der Türkei konzentriert werden soll, ein „Aussieben“. Pfarrer Herbert Leuninger von der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“, sagte dazu, die Menschen hätten keine Möglichkeit, sich an Hilfsorganisationen oder Rechtsanwälte zu wenden. Sie seien jetzt schon in der auf dem Flughafen errichteten Sammelstelle des Bundesgrenzschutzes ein bis zwei Wochen eingepfercht und orientierungslos gehalten „wie in einem Gefängnis“, statt zügig in die Bundesländer weitergeleitet zu werden. Von Nieding erklärte dagegen, daß seine Beamten streng nach dem Gesetz verfahren wollten. Würden die Asylbewerber „einen Rechtsanwalt benennen, dann rufen wir den an“. Der Aufenthalt der Asylbewerber auf dem Flughafen werde sich jedenfalls nicht verlängern.

Inzwischen wird über die Finanzierung der Dienststelle noch gestritten. Sie ist ein Dreh- und Angelpunkt anderer Rechtsstreitigkeiten der Flughafen AG (FAG), die bisher die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern auf ihrem Gelände getragen hatte. Sie prozessierte gegen Fluggesellschaften, weil die Unterbringung der Menschen von denen getragen werden solle, die sie in die Bundesrepublik transportiert hätten. Die Grünen im Landtag warfen der Landesregierung und dem Bund Stimmungsmache vor. Durch die Flughafenaußenstelle solle das Asylrecht „auf kaltem Wege ausgehebelt“ werden.