Sexualverbrecher erschossen

■ Ehemann der jahrelang vergewaltigten Tochter lauerte dem haftentlassenen Vater auf Geständnis nach der Tat / Angehörige und Ehefrau waren am Racheakt beteiligt

Werl/Westfalen (dpa) - Der 47jährige Strafgefangene, der am Montag wenige Minuten nach seiner Entlassung aus sechsjähriger Haft vor der Justizvollzugsanstalt Werl in Westfalen erschossen wurde, ist aus Familienrache förmlich hingerichtet worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag berichteten, hat der 25jährige Schwiegersohn des Opfers die Tat gestanden. Zusammen mit ihm wurden in der Nacht zum Dienstag in einer Wohnung im niederländischen Kerkrade seine 24jährige Frau Manuela, deren Bruder mit Ehefrau sowie die 43jährige Exfrau des Erschossenen festgenommen.

Hintergrund des blutigen Geschehens ist, daß der 47jährige Aachener seine Tochter seit 1969 - Manuela war damals gerade vier Jahre alt - vergewaltigt hatte. Im Alter von 15 Jahren bekam sie ein Kind von ihrem Vater und zog kurz danach aus der elterlichen Wohnung aus. Auch die jetzt 43jährige Mutter trennte sich von ihm und ließ sich scheiden. Der Vater war 1983 vom Landgericht Aachen unter anderem wegen Blutschande und Vergewaltigung verurteilt worden. Er hatte darauf bestanden, die Strafe bis zum letzten Tag abzusitzen.

Den Ermittlungen zufolge hatte der Häftling unmittelbar nach seiner Entlassung ein Telefonhäuschen nahe beim Gefängnistor aufgesucht, um sich ein Taxi zu bestellen. Beim Verlassen der Zelle trat plötzlich der Schwiegersohn auf ihn zu, schoß mehrmals auf ihn und schlug dann noch mit dem Gewehrkolben auf den Kopf des Sterbenden. Danach flüchtete er mit einer dunklen Limousine, an deren Steuer sein Schwager saß. Ebenfalls am Tatort sollen sich in einem weiteren Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen die Tochter des Erschossenen sowie deren Schwägerin aufgehalten haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft können die Tatverdächtigen ohne ein förmliches Auslieferungsersuchen in die Bundesrepublik überstellt werden, wenn sie sich damit einverstanden erklären, was wohl zu erwarten sei. Es werde noch geklärt, ob Haftbefehl wegen Mordes oder Totschlags beantragt wird.