Exkommunikation

■ Zum Antiabtreibungsbeschluß der italienischen Bischofskonferenz

Wenn es den römisch-katholischen Oberpatriarchen um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, ist ihnen kein Mittel zu perfide. Und nachdem sie auf der Gesetzesschiene nicht so schnell dorthin kommen, wo sie eigentlich hinwollen nämlich zu einem völligen Verbot der Abtreibung - suchen sie sich eine andere probate Methode: den Psychoterror.

Einigen mag noch das „Mahn- und Trauerläuten“ schrill in den Ohren klingeln, das die bundesdeutsche Bischofskonferenz zum 28.Dezember anordnete. Da dröhnen aus Italien bereits noch schwerere Geschütze. Dort nämlich hat die Bischofskonferenz nun beschlossen, zu exkommunizieren, wer eine Abtreibung vornimmt oder dabei mithilft. Unklar ist bisher noch, ob damit „nur“ die gemeint sind, die eine Schwangerschaftsunterbrechung machen, oder ob auch die Frauen, die sich einer Abtreibung unterziehen, als Mittäterinnen gebrandmarkt werden. Sicherlich meint der Rausschmiß auch sie.

Die Dimension dieses kirchlichen Verdikts mag vielleicht für die schwer zu ermessen sein, denen eine katholische Erziehung glücklicherweise erspart blieb. Schließlich bringt die bischöfliche Anordnung niemanden in den Knast - und befreit übrigens nicht einmal von der Kirchensteuer. Wer aber mit den Ritualen der „heiligen Sakramente“ großgeworden ist, weiß, was es bedeutet, davon ausgeschlossen zu werden: Ausschluß aus der Gemeinschaft - ein soziales Stigma. Aufgehoben werden kann es nur durch entsprechende „Buße“ und nach dem Ermessen der Kirche.

Und die Abtreibung im Beichtstuhl einfach verschweigen? Wer so fragt, kennt das Prinzip und die psychologische Ventilfunktion der katholischen Beichte nicht. Wer sündigt, muß sich wenigstens bekennen. Ohne Konfession keine Vergebung, schon gar nicht von einer „Todsünde“ wie Abtreibung. Und wer lügt oder wissentlich seine Missetaten verschweigt, macht sich doppelt schuldig.

Mittelalterlicher Mumpitz? Aber das Mittelalter lebt - für Millionen! Besonders in den Bollwerken des Katholizismus, wie zum Beispiel Italien. Zur Erinnerung: Die Vertreter Gottes auf Erden haben sich bisher stets hartnäckig geweigert, für den Schutz des geborenen Lebens ähnliche flankierende Maßnahmen zu verabschieden. Für Massenmörder und Mafiosi gibt es bisher keine Exkommunikation. Für sie gilt: Ego te absolvo.

Ulrike Helwerth