REP-Hetzer muß vor Gericht

Anklage wegen Volksverhetzung / Der stellvertretende bayerische Landesvorsitzende Glasauer hatte Arbeitslager gefordert und den „Tag der Rache“ angekündigt / Inzwischen wieder im Amt  ■  Von Bernd Siegler

Nürnberg (taz) - Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den Funktionär der rechtsextremen „Republikaner“ Franz Glasauer (41) Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Glasauer ist REP-Bundesvorstandsmitglied, stellvertretender bayerischer Landesvorsitzende und oberbayerischer Bezirksvorsitzender.

Auf einer Veranstaltung im Europa-Wahlkampf im Regensburger „Augustinerbräu“ am 20. Mai letzten Jahres hatte Glasauer kein Blatt vor den Mund genommen. Er bezeichnete „90 Prozent der Polen als zu dumm und faul zum Arbeiten“, und die „schlimmsten Vertreiber von 1945“ seien „jetzt die besten Deutschen“. Die Hälfte der Arbeitslosen seien „ganz faule Hunde“, man solle den WAA-Bauzaun nutzen, um im Inneren des Geländes „das Gesindel und den Abschaum“ für zehn Jahre zu internieren, „denen Pickel und eine Schaufel in die Hand drücken, und den Zaun von außen gut bewachen“. Glasauer schreckte auch vor offenen Drohungen nicht zurück: „Lange wird es nicht mehr dauern, bis wir die rotgrünen Deppen vertreiben, dann kommt der Tag der Rache und Abrechnung.“

Die Abrechnung für seine Äußerungen soll Glasauer nun vor Gericht erhalten. Bereits einen Tag nach den ersten Zeitungsberichten über Glasauers Auftritt stellte ein Neumarkter Bürger Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Bomben - und Morddrohungen sowie Telefonterror gegen den Anzeigeerstatter waren die Folge.

Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelte mehr als acht Monate gegen Glasauer, in der Anklageschrift werden mehr als zehn Zeugen aufgeführt. Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Demleitner bezieht sich die Anklage nur auf Glasauers Äußerungen über die Aussiedler aus Polen. Alle anderen Äußerungen bleiben straflos, insbesondere Glasauers Ausfälle gegen die Anti-REP-Demonstranten („WAA -Arbeitslager“). Diese stellen laut Demleitner „keinen Bevölkerungsteil mit einer gewissen Bedeutung“ dar, demzufolge liege auch keine Volksverhetzung vor.

Glasauers Ankündigung, er werde gegen den Journalisten eine Unterlassungsklage anstrengen, wurde bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Drei Tage nach seinem Wahlkampfauftritt hatte er dagegen alle seine Parteiämter ruhen lassen. Der bayerische REP-Landesvorsitzende Harald Neubauer hatte eine Überprüfung der Vorfälle angekündigt und „scharfe Konsequenzen“ bis zu einem Parteiausschlußverfahren gefordert. Doch daraus wurde nichts. Seine Leistungen für die Partei seien höher einzuschätzen als seine damaligen Äußerungen, lautete das Fazit im Landes- und Bundesvorstand der REPs. Am 18. September hatte Glasauer seine Amtsgeschäfte wieder aufgenommen.

Auch nach der Anklageerhebung steht Neubauer voll hinter seinem Stellvertreter; er sehe keinen Anlaß, sich von Glasauer zu distanzieren.