Doppelhaushalt auch ohne Ehe absetzbar

Kosten für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung können auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steuermindernd geltend machen. So entschied der Bundesfinanzhof in München (AZ: VI R 66/88). So wurde die doppelte Haushaltsführung eines Arztes anerkannt, der eine Wohnung mit seiner Freundin hat und dazu an seinem Arbeitsplatz ein Appartement bewohnt.