Die Stadt Berlin als Vermieterin?

■ Der Bausenator wird Sozialist und plant "Kommunalen Wohnungsbau" mit Sondervermögen

Eine Internationale Fachtagung mit Referenten aus europäischen und US-amerikanischen Großstädten zum kommunalem Wohnungsbau - also Wohnungsbau und -verwaltung durch die Stadt - findet derzeit in der Staatsbibliothek statt. Der kommunale Wohnungsbau soll mit einem öffentlich -rechtlichen Sondervermögen betrieben werden. Mit dieser Rechtsform sollen zunächst die 5.800 von den Bezirken verwalteten Wohnungen übernommen werden. Nächstes Jahr sollen dann „einige hundert“ neue Wohnungen in kommunaler Regie gebaut werden, erklärte Bausenator Nagel. Außerdem solle dieses Sondervermögen Problemhäuser ankaufen.

Die landeseigenen Häuser sind beklagenwert schlecht erhalten, weil deren Mieten aufgrund eines Abgeordnetenhausbeschlusses in den Haushalt zurückfließen. Für Reparaturen steht jedoch nur ein beschränkter Topf zur Verfügung. „Das Land Berlin verdient an diesen Häuser pro Monat und Quadratmeter eine Mark“, sagte Armin Hentschel vom Institut für soziale Stadterneuerung. Dazu komme eine unkooperative Hausverwaltung. Kommunaler Wohnungsneubau sei aber auch deshalb notwendig, weil nur darin die Stadt gezielt bestimmmte, sozial schwache MieterInnen unterbringen kann. Die städtischen, ehemals gemeinnützigen Gesellschaften hingegen können sich ihre MieterInnen aussuchen, solange bestimmte Einkommengrenzen eingehalten werden. Außerdem laufen in den nächsten Jahren die Sozialbindungen von 25 Prozent der Sozialwohnungen aus. Kommunaler Wohnungsbau sei zwar derzeit unpopulär wegen der Mißwirtschaft der kommunalen Wohnungsverwaltung der DDR, meinte Hentschel. In anderen Ländern, etwa Holland oder Österreich, sei dies jedoch gang und gäbe.

Für das kommumale Sondervermögen wurde auf der Tagung ein Konzept vorgestellt. Demzufolge gliedert es sich in sieben bezirkliche Wohnungsvermögen mit je einem Geschäftsführer und je einem Bezirkskuratorium. Darin sollen drei Bezirksstadträte, sechs BewohnerInnenvertreter und drei Bezirksverordnete sitzen, und es werden bezirklichen Delegiertenversammlungen abgehalten. Das Bezirkskuratorium soll für die Vergabe von Wohnungen einen Vermietungsausschuß bilden, der Wohnungen nach sozialer Dringlichkeit vergibt. Angegliederten Selbstverwaltungsmodellen der BewohnerInnen können Teilaufgaben übertragen werden. Auf Berliner Ebene soll es ein bezirksübergreifendes Organ werden, ein Gesamtmodell, dessen Organisationsgrad nur noch von der taz überboten wird.

esch

Am Samstag von 11 bis 16 Uhr findet dazu eine öffentliche Podiumsdiskussion im Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek statt.