Abschied vom Alu-Chip - und von mehr

■ Erster Teil des Staatsvertrages zwischen DDR und BRD bekanntgegeben / Währungsunion soll Stabilität der D-Mark und Wettbewerbsfähigkeit der DDR-Wirtschaft gewährleisten / Löhne, Gehälter, Stipendien, Mieten, Renten werden 1:1 umgestellt

Berlin/Bonn (taz) - Seit gestern ist der offizielle Umtauschkurs von DM in Mark der DDR 1:2, nicht mehr wie zuvor 1:3. Das wurde in deutsch-deutscher Synchronität am Mittwoch in Bonn und Berlin bekanntgegeben. Auf den beiden Pressekonferenzen wurde - rechtzeitig vor den DDR -Kommunalwahlen - von Kanzerlamtsminister Seiters und dem DDR-Regierungssprecher Gehler der erste Teil des „Staatsvertrages“ zwischen DDR und BRD in Form einer gemeinsamen „Erklärung“ bekanntgegeben. Der Staatsvertrag soll - wie erwartet - am 1. Juli in Kraft treten.

Ausgangspunkt der Währungsunion, um die es in diesem ersten Teil geht, sind die „Stabilität der D-Mark“ und daß die DDR -Wirtschaft „durch Einführung der Sozialen Marktwirtschaft rasch wettbewerbsfähig gemacht (wird)“.

Die Eckpunkte der Währungsunion: Die Mark der DDR wird mit Wirkung vom 2. Juli 1990 auf D-Mark umgestellt. „Löhne, Gehälter, Stipendien, Mieten und Renten sowie andere wiederkehrende Versorgungszahlungen, zum Beispiel Unterhaltszahlungen werden im Verhältnis 1:1 umgestellt.“

Bei Löhnen und Gehältern werden die Bruttogehälter vom 1. Mai 1990 zugrunde gelegt. das heißt generelle Ausgleichszahlungen für den Subventionsabbau wird es nicht geben. Das Rentensystem der DDR wird dem der BRD angeglichen, so daß die absoluten DM-Beträge für die DDR -Rentner künftig in der Regel höher sein werden. Wo dies nicht der Fall ist, sollen sie so aufgestockt werden, „daß der bisherige Rentenbetrag in D-Mark bezahlt wird“.

Die DDR soll in „finanzieller Eigenverantwortung“ nicht näher erläuterte „rechtliche Regelungen“ treffen, um „soziale Härten“ für Bezieher niedriger Renten und Studenten auszugleichen. „Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich im Verhältnis 2:1 umgestellt.“

Der Punkt, um den es die längsten Auseinandersetzungen gegeben hatte, der Umtausch der Sparguthaben ist jetzt differenziert nach dem Alter geregelt worden: Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr können 2.000 Mark 1:1 umtauschen, 15- bis 59-jährige 4.000 Mark und alle DDR-Bürger ab 60 Jahren 6.000 Mark. Darüber hinausgehende Beträge werden 2:1 umgetauscht.

Um den DDR-BürgerInnen den Verlust eines Teils ihrer Sparguthaben schmackhaft zu machen, haben sich beide Seiten darauf geeinigt, „daß der Sparer zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung 2:1 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann.“ Wie DDR-Verhandlungsleiter Krause in Berlin erklärte, hofft man mit dieser Regelung zugleich die Diskussion um das „Volkseigentum“ zu beenden. An ihm „können“ dann künftig eventuell die DDR-Bürger teilhaben, die etwas auf die hohe Kante gelegt haben. Zuvor soll allerdings eine „Bestandsaufnahme des volkseigenen Vermögens“ in D-Mark stattfinden.

Guthaben von Nicht-DDR-Bürgern werden 3:1 umgestellt, wenn sie nach dem 31. 12. 89 entstanden sind. Umgetauscht kann grundsätzlich nur über Konten bei Geldinstituten der DDR. Um Mißbrauch auszuschließen, sollen noch nicht näher präzisierte „Stichtage“ eingeführt werden.

„Verpflichtungen der DDR gegenüber anderen Staaten“, heißt es abschließend in der Erklärung, „genießen Vertrauensschutz.“ Für Ausländer, die in der DDR leben und arbeiten, sollen - erklärte Krause - im Prinzip die gleichen Regelungen wie für DDR-Bürger gelten, doch werde noch an Vorkehrungen gearbeitet, die Mißbrauch verhindern sollen.

ws/bg