Cocom-Liste gelockert

■ Handelsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben

Bonn (ap/taz) - Hochtechnische Produkte aus dem Westen können ab dem 2. Juli fast ohne Beschränkungen auch in die DDR geliefert werden. Die Cocom-Liste, die den Export solcher Güter und Verfahren in Länder des Warschauer Pakts bisher verbietet, wird nach Angaben des Bonner Wirtschaftsministeriums in einer Sonderregelung zugunsten der DDR auf wenige Bereiche wie Super-Computer, U-Boot -Technologie und andere militärisch nutzbare Techniken gekürzt. Zwar werde die förmliche Aufhebung der Exportbeschränkungen erst am 29. Mai in Paris beschlossen, die Zustimmung der USA und der anderen Partnerländer liege aber bereits vor, hieß es im Ministerium.

Den Angaben zufolge wird auch der zuletzt zwischen der Bundesrepublik und den USA noch umstrittene Export von Telekommunikationsgeräten und Werkzeugmaschinen in die DDR völlig freigegeben. Die DDR verpflichte sich ihrerseits, Geräte und Entwicklungs- sowie Fertigungskenntnisse nicht in Drittländer weiterzugeben. Dieser Vereinbarung habe der DDR -Ministerrat am Mittwoch zugestimmt. Die DDR werde damit allerdings nicht zum Cocom-Mitglied und könne ihre eigene Technologie wie bisher exportieren.