Aufnahmepraxis für Sowjetische Juden in der DDR weiter unklar

Berlin (taz) - „Wir sind kein Reichssippenamt und prüfen keine jüdische Abstammung“, erklärte gestern der Sekretär des Verbandes der Jüdischen Gemeinden in der DDR, Dr. Peter Fischer. Die harsche Antwort war die Reaktion auf einen Bericht der taz, indem behauptet wurde, daß sowjetische Juden im Zentralen Aufnahmelager des Ministerium für Inneres, in Ahrensfelde, erst dann freie Kost und Logis bekommen, wenn sie eine „Bescheinigung“ der Jüdischen Gemeinde vorweisen können. „Bescheinigungen stellen wir aus“, bestätigte Fischer, will aber dieses Verfahren sowohl als eine „unbürokratische Hilfeleistung“ in einer „rechtlich ungeklärten Situation“ als auch ein Instrument gegen „Mißbrauch“ verstanden haben. Das Problem sei, daß die Regierung der DDR den sowjetischen Juden zwar ein Bleiberecht garantiert habe, daß aber ein Asylrecht, „entsprechend der erklärten Ehrenschuld der DDR Regierung vom 12.April“ noch nicht verabschiedet worden ist und entsprechend auch noch über keine staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Wie berichtet, soll es am Dienstag zu einem Gespräch zwischen dem Ausländerbeauftragten des Ministerrates, der Ausländerbeauftragten des Ostberliner Magistrats und dem Verband der Jüdischen Gemeinden, über die Aufnahmepraxis in Ahrensfelde, gekommen sein. Kurt Pritzkuleit, Sachbearbeiter beim Ausländerbeauftragten des Ministeriums, wollte sich zu konkreten Gesprächsergebnissen nicht äußern. „Die Dinge sind im Prozeß“, ein verbindliches Verfahren zwar anvisiert, aber noch nicht beschlossen. „Grundsätzlich“, sagte er, muß entschieden werden, daß „alle sowjetischen Juden“ in der DDR Unterstützung finden und nicht nur die, die einen „Nachweiszettel einer konfessionellen Vereinigung vorweisen können“.

aku