Berliner dürfen mitstimmen

Bereits bei der Abstimmung zum Staatsvertrag erhalten die Berliner Stimmrecht im Bundesrat / Damit ist die alte CDU/FDP-Mehrheit im Bundesrat endgültig dahin / Stimmrecht im Bundestag dagegen umstritten  ■  Aus Bonn Gerd Nowakowski

Die Vertreter Berlins im Bundestag und Bundesrat erhalten volles Stimmrecht und können künftig direkt gewählt werden. Die beim Inkrafttreten des Grundgesetzes von 1949 geäußerten Vorbehalte seien „künftig gegenstandslos“, heißt es in einem Schreiben der drei Westalliierten, welches am vergangenen Wochenende bei Bundeskanzler Kohl eingegangen ist.

Die Bundesregierung in Bonn geht nach den Worten des Regierungsprechers Klein davon aus, daß die Berliner im Bundesrat bereits am 22. Juni bei der Abstimmung über den Staatsvertrag mit der DDR teilnehmen werden. Derzeit werden deren vier Stimmen nur in den Ausschüssen, nicht aber im Plenum mitgezählt.

Die SPD-Bundesländer haben damit bei dann insgesamt 45 Sitzen in der Länderkammer eine Mehrheit von 27 Stimmen gegenüber 18 Stimmen der unionsgeführten Länder. Selbst wenn die rot-grüne Regierung in Niedersachsen bis zur Abstimmung über den Staatsvertrag nicht steht, wären die SPD-Länder in der Lage, das Vertragswerk zu kippen.

Der Berliner Regierende Bürgermeister Walter Momper von den Sozialdemokraten hat aber bereits bei der ersten Lesung des Staatsvertrags seine grundsätzliche Zustimmung dazu signalisiert.

Beim Stimmrecht im Bundestag wird nach den Worten Kleins die „Sache vermutlich etwas schwieriger“. Eine sofortige Stimmberechtigung stoße „auf gewisse verfassungsrechtliche Bedenken“. Die Berliner Abgeordneten werden nicht direkt gewählt, sondern vom Berliner Abgeordentenhaus im Verhältnis der Fraktionsstärken ernannt.

Regierungssprecher Klein äußerte vorsichtig, diese Schwierigkeit wäre „möglicherweise interpretierbar“. Schwerwiegender sei, daß die Berliner Abgeordneten im Bundestag überproportional gegenüber dem in der Bundesrepublik geltenden Mandatsschlüssel vertreten sind eine Folge des Anspruchs, auch den Ostteil Berlins zu repräsentieren. Dieser Umstand erweist sich nun als „verfassungsrechtlich nicht leicht zu nehmende Schwierigkeit“, sagte Klein. Er fügte hinzu, die Klärung sei Sache des Bundestags; er wolle sich nicht in eine verfassungsrechtliche Bewertung einlassen.