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Krümmelklage abgelehnt

Das schleswig-holsteinische Sozialministerium als Genehmigungsbehörde für das Kernkraftwerk Krümmel an der Elbe vor den Toren Hamburgs brauchte die Öffentlichkeit nicht zu beteiligen, als es 1988 eine Dauerbetriebsgenehmigung für den Siedewaserreaktor erteilte. Mit dieser Begründung hat gestern abend der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nach zweitägiger Verhandlung die Klagen von sechs Bürgern aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

dpa

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