Quote abgeschmettert

■ Keine Mehrheit für Gesetzentwürfe von SPD und Grünen

Berlin (dpa/taz) - Eine flexible Personalpolitik, so bekannte Frauenministerin Ursula Lehr bei der „Gleichberechtigungs-Debatte“ gestern im Bundestag, verträgt keine Quote. Die sei viel zu „starr“ und „schwerfällig“. Und deshalb verbesserten die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen „in Wirklichkeit“ nicht die Chancen der Frauen bei Einstellung und Beförderung.

Teil 1 des Anti-Diskriminierungsgesetzes (ADG) der Grünen und der Entwurf der SPD zur „Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben“ wurden - wie zu erwarten - von der Mehrheit der ParlamentarierInnen abgelehnt. Das grüne ADG ist weitergehend in seinen Vorgaben: Es sieht verbindliche Quoten von 50 Prozent für alle Ausbildungs- und Arbeitsplätze vor; die Frauen haben darauf ein einklagbares Recht. Die SPD fordert zwar keine Quoten für die Privatwirtschaft, aber für den Öffentlichen Dienst. Außerdem soll die Beweislast umgekehrt werden - nicht die Frau wie bisher, sondern der Arbeitgeber soll die Diskriminierung nachweisen. Und nicht zuletzt waren empfindliche Sanktionen für die Arbeitgeber vorgesehen.

Aber das geht der Regierungskoalition zu weit. Dabei wird überhaupt nicht bestritten, daß die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung keineswegs soziale Wirklichkeit ist. Doch die CDU/FDP-Koalitionsregierung scheut sich vor effektiven Maßnahmen. Bereits 1984 wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Gesetzgebung mit den Richtlinien der EG in Einklang zu bringen. Bis heute ist das nicht passiert. So sieht der Gesetzentwurf der CDU/FDP „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz“ nach wie vor keine Umkehr der Beweislast vor.

lu