Wahlrechtschaos

■ Die Startlöcher werden gegraben

Noch ist es nicht offiziell, aber alle gehen davon aus: Im Dezember dieses Jahres sollen gesamtdeutsche Wahlen stattfinden, doch niemand weiß wie. Während SPD und FDP schlicht das bundesdeutsche Wahlrecht anwenden wollen, bietet Innenminister Schäuble folgende Variante an: Gewählt wird nach unterschiedlichem Wahlrecht, der Beitritt nach Art.23GG findet erst nach der Wahl statt. Die Sperrklausel wird in der noch DDR auf 3% gesenkt, so daß auch kleinere Parteien eine Chance haben. Unklar ist allerdings, ob die drei Prozent dann für das DDR-Territorium gilt oder nur für DDR-Parteien. Der Unterschied ist beträchtlich: Eine Partei, die nur in der DDR antritt, deren Stimmen aber auf das gesamte Wahlgebiet hochgerechnet werden, müßte bei einer 3 -Prozent-Klausel in der DDR immerhin noch auf 14,25% kommen. Eine Chance hätte nur die PDS, womit zwar der SPD Stimmen abgenommen würden, die DSU aber nicht im Bundestag wäre. Folglich wird die CSU darauf drängen, die 3-Prozent-Klausel auch territorial auf DDR-Gebiet zu begrenzen. Verfassungsrechtlich ist dies sehr umstritten, da Wähler aus der DDR dann eine „bessere“ Stimme hätten als im Bundesgebiet. Für die Grünen ein großes verfassungsrechtliches Problem, dem sie mit einer neuen gemeinsamen Verfassung begegnen wollen (Art.146). Sollte dies nicht geschehen, setzen sie allerdings auch auf eine 3 -Prozent-Klausel für das DDR-Gebiet, da andernfalls ihre Ansprechpartner allesamt keine Chance hätten.

JG