Koalition berät über Einigungsvertrag

■ Berliner Koalition einigt sich auf gesamtdeutsche Wahlen am 2. Dezember / Verhandlungen zum Einigungsvertrag mit Bonn beginnen am Freitag / SPD fordert Regelung zur Eigentumsfrage

Berlin (taz/ap/dpa) - Die ersten gesamtdeutschen Wahlen sollen am 2.Dezember, die Wahlen zu den fünf Länderparlamenten der DDR am 14.Oktober stattfinden. Auf diesen Fahrplan einigten sich die Regierungsparteien in Berlin während der ersten Sitzung des Koalitionsausschusses nach Inkrafttreten der Währungsunion am Montag abend. Zudem wurden die weiteren Schritte zur Herstellung der Einheit und die Inhalte des zweiten Staatsvertrages festgelegt. Die Verhandlungen mit Bonn beginnen am Freitag in Berlin und sollen spätestens im September abgeschlossen sein. Ein erster Entwurf soll in drei Wochen vorliegen.

Als Voraussetzung für die Dezemberwahlen nannte Staatssekretär Krause die Unterzeichnung des zweiten, sogenannten Einigungsvertrages, den Abschluß der Vier-plus -zwei-Gespräche sowie die Etablierung der fünf Länder. Während die Kritiker schneller gesamtdeutscher Wahlen hierin eine Beeinträchtigung für die Länderbildung sehen, hält die Koalition die Zeit zwischen dem 14.Oktober und dem gesamtdeutschen Wahltermin für ausreichend. Für eine schnelle Abfolge der Wahlen wird - eher hinter vorgehaltener Hand - auch ein anderes Argument angeführt: die Ausdünnung der Volkskammer. Denn viele Parlamentarier werden ihre Karrierechancen in den Länderparlamenten suchen und ihr Volkskammermandat nicht mehr wahrnehmen.

Differenzen gibt es in der Regierungskoalition nach wie vor über das Wahlrecht und, damit verknüpft, über den Zeitpunkt des Beitritts der DDR zum Grundgesetz. Erfolgt der Beitritt vor den gemeinsamen Wahlen, hätte die SPD gute Aussichten, ihre Forderung nach einem gemeinsamen Wahlrecht durchzusetzen. Unterstützt wird sie darin von ihrem Bonner Partner, der in dieser Frage Verfassungsklage angekündigt hat, sowie von den Liberalen. Demgegenüber vertritt die CDU in Bonn und Berlin unterschiedliche Wahlregelungen. Im Gespräch sind eine 5- bzw. 3-Prozent-Klausel, die sich nur auf das Gebiet der DDR beziehen soll. Damit würden diejenigen Parteien und Gruppierungen eine Chance erhalten, die nur auf dem Gebiet der DDR kandidieren. Um ein getrenntes Wahlrecht verfassungsrechtlich abzusichern, plädiert die gesamtdeutsche Union für einen Beitritt der DDR erst unmittelbar nach dem Wahlgang.

Neben den Wahlmodalitäten sollen im Einigungsvertrag das Verfahren der Vereinigung, die Verfassungsfrage sowie weitere Rechtsangleichungen festgelegt werden. Laut SPD -Fraktionschef Schröder will die SPD in den Verhandlungen klären, was am Grundgesetz geändert werden müsse. Das betrifft unter anderem die Beibehaltung der Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch in der DDR, die nach herrschender Rechtsprechung grundgesetzwidrig ist. Klare Regelungen fordert die SPD auch in der Eigentumsfrage, nachdem eine deutsch-deutsche Regierungsvereinbarung zu enteignetem Besitz in der DDR die endgültige Anerkennung der Bodenreform offenläßt.

Die Koalition legt laut Schröder Wert darauf, daß es sich beim zweiten Staatsvertrag um einen Einigungsvertrag und nicht um ein Übernahmegesetz handelt. Schließlich, so die Einschätzung des SPD-Fraktionschefs seien die Vertragspartner „zwei souveräne Staaten“. Unklar sei auch, wie die Unverletzlichkeit des Vertrages nach dem Beitritt der DDR garantiert werde. Schröder regte in diesem Zusammenhang die UNO als Garantieinstitution des Staatsvertrages an.

eis