Mofafahrer fahrlässig getötet

■ LKW „unachtsam“ abgebogen / Freiheitsstrafe auf Bewährung

Manfred K. (44) ist Routinier: jährlich 120.000 km bewegt er seinen LKW durchs Land, bis zum 30. Oktober 1989, 11.50 Uhr unfallfrei. An diesem regnerischen Morgen kam er mit einem leeren Autotransporter auf der Carl-Francke-Straße aus dem Neustädter Hafen, um rechts auf die B 75 Richtung Oldenburg zu fahren. Vor der Ampel hielt der LKW-Zug. Bei Grün bog er auf die Auffahrt zur Hochstraße ein. „Auf einmal gab's einen Schlag“, sagt K. später, und in seinem Rückspiegel sah er, wie unter dem Hänger ein Mofafahrer auftauchte. Der 45jährige Frührentner G. war von zwei Rädern überrollt worden und starb zwanzig Minuten später am Unfallort an „Verletzungen, mit dem Leben nicht zu vereinbaren“ (Sektionsbericht).

Wegen fahrlässiger Tötung mußte sich K. gestern vor dem Bremer Schöffengericht verantworten. Zeugenberichte ergaben, daß der Mofafahrer, den der Angeklagte in seinem doppelten Rückspiegel (zur Verkleinerung des toten Winkels) nicht gesehen haben will, den Radweg in derselben Richtung wie K. befuhr, offenbar und zu Recht der Ansicht, daß der Rechtsabbieger seine Vorfahrt beachtet. Ob G. noch bremste, ob er unter den Zugwagen geriet oder gegen die Aufbauten des Hängers prallte, ließ sich nicht rekonstruieren.

Sicher sei, so die Staatsanwältin Neubert, daß der Unfall vermeidbar war, weil der Mofafahrer nachweislich im Rückspiegel zu sehen war. Sie forderte wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe

von 3.000 DM. Der Nebenklagevertreter - die Mutter G.s hatte ebenfalls geklagt - zeigte sich „überrascht über die Milde“ des Antrags angesichts der schrecklichen Folgen dieses Fahrfehlers. Auf „nicht allzu leichtes Verschulden“ befand das Gericht und folgte dem Antrag bei seinem

Schuldspruch.

In einer radwegreichen Stadt wie Bremen gehören Fälle des falschen Rechtsabbiegens zur traurigen Routine der Gerichte, auch solche mit tödlichem Ausgang. Das Blut von Herrn G., sagt ein Zeuge, ist heute noch an der Leitplanke zu sehen. Bu