: Beschlagnahmtes Zollgebäude
■ Kommune brauchte Platz für Asylbewerber / Bahn befürchtet Präzedenzfall
Saarbrücken (taz) - Die saarländische Kleinstadt Überherrn darf vorerst weiterhin Asylbewerber und Aussiedler in einem von ihr beschlagnahmten Gebäude der Bundesbahn unterbringen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis lehnte jetzt einen Antrag der Bundesbahn ab, den Beschlagnahmebeschluß sofort aufzuheben.
Die Gemeinde hatte in der vergangenen Woche einen nicht genutzten Teil des Bahngebäudes beschlagnahmt. Damit wurde bundesweit erstmalig von einer Kommune ein im Besitz des Bundes befindliches Gebäude konfisziert. Bei der Bahn befürchtet man, daß das Modell Überherrn Schule machen könnte. Eine „Lawine“ von Beschlagnahmeaktionen gegen in ihrem Eigentum stehende Gebäude durch wohnraumsuchende Kommunen könne auf sie zukommen, wenn der Beschluß des Verwaltungsgerichts rechtlichen Bestand auch durch die anderen Instanzen haben sollte, meinte der Leiter der Rechtsabteilung bei der Saarbrücker Bahndirektion, Dietrich Gaebel, am Mittwoch auf Anfrage. Wegen der „prinzipiellen Bedeutung“ werde die Bundesbahn deshalb den Rechtsweg gegen den „Präzedenzfall“ nötigenfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, erklärte Gaebel. Die Bundesbahn verweist auf das Bundesbahngesetz, nach dem Gebäude nur mit Zustimmung der Bundesregierung konfisziert werden dürften.
T.K.
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