Klage gegen Brokdorf doch rechtens: Schlappe für Energieminister Jansen

■ Zu hohe Strahlenbelastung nach Tschernobyl: Ging das AKW Brokdorf unrechtmäßig ans Netz?

Hamburg (taz) - Gegen das Brokdorf-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) auf Antrag des Klägers Karsten Hinrichsen Revision zugelassen. Damit kann nun höchstrichterlich geklärt werden, ob bei der Genehmigung eines AKWs die aus dem Unfall einer anderen Atomanlage herrührende zusätzliche Strahlenbelastung mitberücksichtigt werden muß. In seiner vor einem Jahr auf Antrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung abgewiesenen Klage gegen das AKW Brokdorf hatte der Grünen-Politker Hinrichsen unter anderem mit der zusätzlichen radioaktiven Belastung durch Tschernobyl argumentiert. Während das Lüneburger OVG die Bedeutung derartiger Störfall-Emissionen für die Betriebsgenehmigungen von AKWs bisher konsequent verneinte, hat das Verwaltungsgericht Regensburg im Prozeß gegen das AKW Isar II diese Frage gegenteilig beurteilt. Kläger Hinrichsen in der Zulassung der Revision zwar eine „Schlappe für den schleswig-holsteinischen Energieminister Günter Jansen“, als großen Erfolg für seine Sache mag er sie aber noch nicht verbuchen. Nach seiner Einschätzung will sich das BVG lediglich die Möglichkeit verschaffen, „die Atomgesetzsprechung auf eine einheitliche Basis zu stellen“. Energieminister Jansen (SPD) hat die Entscheidung des BVG inzwischen begrüßt. Peinlich für den Kieler „Ausstiegsminister“: Er hatte nicht nur beim Lüneburger OVG eine Zurückweisung der Klage beantragt, sondern den Grünen auch öffentlich dazu aufgefordert, seine Klage zurückzuziehen, da sie ohne Aussicht auf Erfolg sei. Hinrichsen will seine Entscheidung über die Revision deshalb unter anderem auch davon abhängig machen, ob Jansen seinen Antrag auf Abweisung der Klage zurückzieht.

Gabi Haas