Schoppe akzeptiert Beratungspflicht

■ Niedersachsens Frauenministerin für Fristenregelung mit Zwangsberatung, wenn Beratungsziel offen

annover (taz) - Die niedersächsische Frauenministerin Waltraud Schoppe rückte in Hannover gestern von Vorbehalten gegen eine gesamtdeutsche Fristenlösung mit Zwangsberatung ab. Diese hatte Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und zuvor schon der FDP-Bundeshauptausschuß gefordert. Die Grüne Ministerin verlangte zwar den völligen Verzicht auf eine strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, plädierte aber für eine Zwangsberatung vor Schwangerschaftsabbrüchen. Auch in europäischen Ländern mit fortschrittlichen Regelungen sei eine solche Beratung vorgeschrieben, sagte Schoppe.

Bei einer Neuregelung dürfe allerdings nicht mehr der Schutz des ungeboren Lebens Beratungsziel sein, sondern es müsse eine offene Beratung geben.

In der Diskussion um den Paragraphen 218 haben sich gestern die FDP-Generalsekretärin Cornelia Schmalz-Jacobsen und die niedersächsische Justizministerin Heide Alm-Merk (SPD) für eine Verankerung der Fristenlösung im deutsch-deutschen Einigungsvertrag eingesetzt.

ü.o.