Bundeswehreinsätze - eine Frage der Zeit

■ Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von UNO-Aktionen ist so gut wie beschlossene Sache

Aus Bonn Ferdos Forudastan

„Bundeswehr nicht zum Golf“, „Bonn: Kein Einsatz im Golf“, „Deutsche Soldaten nicht zum Golf“, „Bonn will keine Soldaten zum Golf schicken“ - so die Schlagzeilen von gestern. Sehr bald könnten sie jedoch das Gegenteil behaupten. Es knüpft nämlich Bundeskanzler Kohl einen militärischen Einsatz an eine Bedingung, die bereits erfüllt ist: die Zustimmung der SPD zu einer Verfassungsänderung, nach der deutsche Streitkräfte sich an internationalen Militäraktionen außerhalb des Nato-Gebiets beteiligen dürften.

„Eine positive Prüfung einer Grundgesetzänderung“ versprach zuletzt Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine im Anschluß an ein Gespräch mit Bundeskanzler Kohl am Montag abend. Es müsse allerdings alles abgewogen und ruhig vor sich gehen. Zu „kurzatmigen Aktionen“ bestehe kein Anlaß. Lafontaine hätte die Übereinkunft mit dem Bundeskanzler auch so beschreiben können: Strittig ist nur noch die Frage, wann das Grundgesetz geändert werden soll. Helmut Kohl, das Verteidigungsministerium und die CSU wollen es sehr rasch ergänzen. Die SPD möchte lieber noch etwas warten. In der Sache ist man sich einig - auch wenn die öffentlichen Diskussionen der letzten Tage einen anderen Eindruck erweckt hatten.

Die SPD stimmt lediglich der Grundgesetzänderung für eine deutsche Beteiligung bei friedlichen Aktionen der Vereinten Nationen zu. Bundeskanzler Kohl und die Hardthöhe wollen die Verfassung so ummodeln, daß die Bundeswehr sich auch kriegerisch im Rahmen der UNO betätigen kann. Diesen Unterschied gibt es nur scheinbar. Beide Seiten wollen das Grundgesetz so ändern, daß künftig Bundeswehreinsätze im Rahmen von UNO-Friedensmissionen möglich werden. Unter UNO -Friedensmissionen aber fällt vieles: die Überwachung von Wahlen ebenso wie etwa die Bombardierung einer irakischen Giftgasanlage. Beschließt also der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mehrheitlich, daß dem Irak nur noch mit Waffen beizukommen sei, so könnte die Bundeswehr nach einer Grundgesetzänderung im Golf schießen. Die UNO-Charta erlaubt militärische Einsätze, solange sie „friedenssichernd“ sind ein Begriff, mit dem man im aktuellen Golfkonflikt wohl ziemlich viele Aktionen legitimieren könnte, wenn man wollte. Zum Beispiel jene, die Hermann Scheer, Abrüstungsexperte der SPD-Bundestagsfraktion und innerhalb seiner Partei Initiator einer Grundgesetzänderung, empfiehlt: „Saddam Hussein hat 1987 Giftgas eingesetzt. Um zu verhindern, daß er es jetzt wieder tut, hielte ich einen Angriff von UNO-Truppen auf seine Anlagen für voll gerechtfertigt - und eine deutsche Beteiligung für absolut begrüßenswert.“