Beschlagnahme von Bundesbahngebäude ausgesetzt

Saarlouis (taz) - Die saarländische Gemeinde Überherrn, die am 26.Juli als erste Kommune ein in Bundesbesitz befindliches Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern beschlagnahmt hatte, muß das Haus bis zum 13.September wieder räumen. Das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hob in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluß eine entgegengesetzte Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts auf. Darin war ein von der Gemeinde angeordneter Sofortvollzug der Beschlagnahme des weitgehend leerstehenden Bundesbahn -Verwaltungsgebäudes für zulässig erklärt worden. Die Gemeinde hatte die Konfiszierung mit der herrschenden Wohnraumnot begründet.

Für die Bundesbahn ist die Beschlagnahme von großer Bedeutung. Sie fürchtete für den Fall, daß sie vor den Gerichten Bestand haben sollte, eine „Lawine“ von Beschlagnahmeaktionen, wie der Leiter der Rechtsabteilung der Bundesbahndirektion Saarbrücken, Dietrich Gaebel, sagte. Die OVG-Richter begründeten die Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses mit dem Bundesbahngesetz, nach dem bundeseigene Gebäude nur mit Zustimmung Bonns konfisziert werden dürften. Die OVG-Entscheidung vom Mittwoch richtet sich nur gegen den Sofortvollzug der Beschlagnahme. Ein Hauptsache-Verfahren wird in einigen Monaten erwartet.

Thomas Krumenacker