Bremen schützt Afrika

■ Beschlagnahmem des Elfenbeins sollen Elefantenmorde stoppen

Ein Bein, so weiß und zart, es könnt von einer Elfe sein. Innen gehöhlt wie ein Kinderkürbis zum Martinslaufen, auf einer Länge von 120 Zentimetern sich biegend und immer verjüngend: viele kleine Buddhas, deren schönster sich den schüttteren Bart rauft. Ein Elfen-Bein aus Elfenbein, aus dem Stoßzahn eines Elefanten. In China geschnitzt, in Bremen zum Verkauf angeboten, gestern von der Kripo der Presse als Trophäe für ihr sicherstellendes Eingreifen vorgeführt.

Denn bei Elfenbein haben viele BremerInnen inzwischen sehr viel häßlichere Assoziationen als Elfen-Bein: gedunsene, weiß-beschimmelte hingemetzelte Riesenklumpen von Elefantenfleisch, an denen sich die einen oder anderen Aasgeier gütlich tun. Afrikanische Elefanten, die nur abgeschlachtet werden, um ihnen die Stoßzähne rausbrechen zu können. Mit diesen Bildern im Kopf und dem absoluten Handelsverbot dazu, daß die Europäische

Gemeinschaft seit Januar 1990 für Elfenbein ausgesprochen hat, riefen etliche Menschen die Polizei oder Naturschutzbehörde an, wenn sie Elfenbein sahen.

Denn zwar ist jeglicher Handel verboten, dennoch können's auch Bremer HändlerInnen nicht lassen. Die Kollektion der Polizei zeigte, was sie in den Vitrinen im Inneren der Läden anbieten: Ringe, Reifen, Broschen, Clips, zwei in voller Zahnlänge geschnitzte chinesische Kriegerfiguren, dazu Kämme und Spangen aus braungold geflämmtem Schildpatt, die man aus dem Rückenpanzer der Schildkröte schnitt, ebenfalls und schon länger verboten als der Handel mit Elfenbein.

Den hat man erst völlig untersagt, als nichts anders mehr half. Vorher hatten die afrikanischen Länder Quoten an Elfenbein, die sie ausführen durften. 90 Prozent dessen, was ausgeführt wurde, stammte aber tatsächlich aus der Wilderei. Also totales Handels

verbot.

Wegen der bis vor kurzem geltenden Halblegalität ist aber auch jetzt noch schwer durchgreifen. Denn altes, vor 1990 importiertes Elfenbein dürfen die HändlerInnen haben, nur verkaufen oder sehen lassen dürfen sie es nicht. Deshalb häufen sich auf den polizeilichen Schreibtischen die Briefe von Rechtsanwälten, die jedenfalls den Besitz und die Rückgabe der Stoßzähne und sonstigen Preziosa ihrer MandantInnen reklamieren. Mit der Begründung, es handle sich um Altelfenbein. Und was man hat, kann man auch in Umlauf bringen, notfalls von unterhalb des Ladentisches.

Ob dazu freilich noch Lust besteht, wenn Anklagen erhoben und Strafen ausgesprochen sind, wird sich rausstellen. Denn egal, ob alt oder neu, den Schmuck-oder AntiquitätenhändlerInnen, bei denen die ausgestellten Stücke in den Vitrinen gefunden wurden, drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Uta Stolle