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Die 37. Folge ...

■ Prozeß gegen taz-Mitarbeiterin

Moabit. Wer Soldaten als Mörder bezeichnet oder bezeichnen läßt, wird verfolgt. Die 37. oder auch 324. Folge dieses Dramas in Sachen Meinungsfreiheit wird morgen gegen Vera Gaserow inszeniert, die früher als presserechtlich Verantwortliche der taz zeichnete. Der Journalistin wird vorgeworfen, sie habe im Jahre 1987 eine längere Bildunterschrift auf der taz- Medienseite durchgehen lassen. Darin hatte ein in gleicher Sache bereits verurteilter ehemaliger taz- Mitarbeiter, der den Artikel selbst namentlich gezeichnet hatte, in Anspielung auf den damaligen Bundesverteidigungsminister die Bundeswehr als »Wehrsportgruppe Wörner« und Soldaten als Mörder tituliert. Vera Gaserow war dafür in erster Instanz freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Heinze begründete dieses hartnäckige Verfolgungsinteresse gegenüber der taz mit dem »grundsätzlichen Charakter« der zu klärenden Rechtsfrage: Wenn laut Impressum die Verantwortlichkeit für namentlich gezeichnete Artikel bei den Autoren liege, dann könne doch jede Redaktion herkommen und problematische Artikel mit unlüftbaren Pseudonymen unterzeichnen. Den bereits in der taz geäußerten Verdacht, daß in diesem Verfahren frühere Mitarbeiter der unter dem rot-grünen Senat aufgelösten P-Abteilung der Staatsanwaltschaft im Hintergrund weiterwerkeln, wies Heinze entrüstet zurück: Die namentliche Übereinstimmung eines der Verfahrensbeteiligten sei Zufall. usche

Am 20.9. um 9 Uhr im Saal 820, Kriminalgericht Moabit

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