Schaffen es die Frauen noch?

■ Bleibt das Antidiskriminierungsgesetz hängen?/ Klare Fronten gestern bei der Anhörung

Berlin. Das Verfahren sei »sehr hektisch« und »durchgehetzt«, nörgelten einige ExpertInnen, die gestern vorm Frauenausschuß im Schöneberger Rathaus Position bezogen. Auf der Tagesordnung stand: Anhörung über das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Aber höchste Eile ist geboten, soll das Paradestück rot-grüner Frauenpolitik in West-Berlin tatsächlich noch Gesetz werden. Denn der Entwurf muß noch durch drei Ausschüsse, damit er am kommenden Donnerstag im Abgeordnetenhaus zur zweiten Lesung — und zur Abstimmung kommen kann. Der 27.September, letzter Sitzungstermin vor der Einheit, ist dabei eine Art Deadline. Denn ab dato gilt in Groß-Berlin die »Parallelgesetzgebung«, d.h. alle Gesetze bedürfen dann der Zustimmung beider Stadtparlamente. Damit aber steht's schlecht um die Mehrheit für den AL-SPD-Kompromiß. Klar ist, das machten auch die CDU-Frauen gestern bei der Anhörung noch mal deutlich: Die ChristdemokratInnen werden auf keinen Fall dem Entwurf zustimmen. (Aus der Sitzung des Rechtsausschusses, in dem es gestern ums Energiespargesetz ging, zog die CDU-Fraktion auch einfach aus. Daß aber die SPD-Fraktion im Ostberliner Parlament die Koalitionsdisziplin ausgerechnet wegen eines Frauenfördergesetzes bricht, ist mehr als zweifelhaft — obwohl der SPD-Fraktionsvorsitzende Kurt Herbst derartige Andeutungen gemacht haben soll. Ohne Ost-SPD- Stimmen aber bleibt das LADG hängen — und damit voraussichtlich für die nächsten Jahre liegen. Keine Frage also, daß vor allem AL und Frauensenatorin Klein auf die Tube drücken. Was von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus nicht behauptet werden kann. Schließlich geht auf ihr Konto, daß die bereits für den 13.September anberaumte Anhörung kurzfristig um eine Woche verschoben wurde.

Im Streit um das LADG, mittlerweile im wesentlichen auf ein Frauenfördergesetz mit Quote für den Bereich des öffentlichen Dienstes zurückgestutzt, waren die Fronten im Frauenausschuß gestern klar. Während die Vertreterinnen der Gewerkschaften, des Juristinnenverbundes und anderer Frauenvereinigungen nur kleinere Korrekturen anzumerken hatten, lehnte der Unternehmerverband von Berlin und Brandenburg den Entwurf als »staatlichen Zwang« und »Eingriff in die freie Unternehmenstätigkeit« ab. Die Quotierung und die bevorzugte Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Betriebe, die »ausweislich« Frauenförderung im Programm haben, seien unvereinbar mit der Verfassung, erklärte der Vertreter und kündigte gleich an: »Wenn etwas in dieser Richtung durchkommt«, fände sich schon ein Betrieb, der vors Bundesverfassungsgericht zieht. Ulrike Helwerth