Der Preis des Video-Partners

■ Partnersuche — wie teuer? Fa. „Video-Partner“: 3.553, Landgericht: 66,39 Mark

Peter König (Name geändert) sucht eine Frau. Keine bestimmte, aber eine, die ziemlich genau seinen Vorstellungen entspricht. Auf der Straße hat er sie noch nicht getroffen, in der Disko auch nicht. Da sieht er Manuela. Fröhlich lacht sie ihm aus dem Anzeigenteil seiner Zeitung entgegen. Peter König will sie kennenlernen. Doch das ist teurer, als er geahnt hatte.

Unter Manuelas Kopf steht die Adresse der Firma „Video Partner“. Und dort passiert gar nichts, bevor nicht ein Überweisungszettel für 4.850 Mark unterschrieben auf dem Tisch liegt. Doch auch danach bekommt Peter König Manuela nicht zu sehen. Im Gegenteil: Erstmal wird eine Video-Kamera auf ihn gerichtet. Denn Video-Partnervermittlung ist eine Sache auf Gegenseitigkeit. Nur wenn auch Manuela Peters flimmerndes Abbild gefällt, bringt die Vermittlung die beiden zusammen. Das hat seinen Preis. Dafür darf Peter König sich auch drei Jahre lang die Videos nicht nur von Manuela, sondern von allen knapp 2.000 PartnersucherInnen des Instituts ansehen.

Doch Peter König verliert schneller die Geduld. Nachdem er die Sache überschlafen hat, kündigt er drei Tage später seinen Vermittlungs-Vertrag. Manuela hat er nie gesehen, aber seine 4.850 Mark ist er trotzdem los. Nur 1.297 Mark zahlt ihm die Video-Vermittlung später freiwillig zurück, den dicken Rest will sie behalten: Schließlich sei das Teuerste am Video-Partnervermitteln das Filmen des Video-Films.

So ähnlich sieht es auch das Bremer Amtsgericht. Für fünf Tage Video-Partnervermittlung sei ein Preis von immerhin 2.425 Mark angemessen, urteilt Richter Schürenstedt im Februar. Schließlich sei mit dem Abfilmen des ersten Besuchs von Peter König im Büro der Partnervermittlung „ein erheblicher Teil der Verpflichtung“ aus dem Video- Vertrag erfüllt.

„Für die vom Amtsgericht vorgenommene Schätzung des Entgeltes fehlt es an entsprechenden Tatsachen und Grundlagen, die eine solche Höhe rechtfertigen könnten“, befinden allerdings sechs Monate später die drei Richter des Bremer Landgerichts. Mit 66 Mark und 39 Pfennigen sei der Dienst von „Video Partner“ an Peter König ordentlich entgolten. Schließlich habe er von der dreijährigen Laufzeit des Vertrages nur fünf Tage genutzt.

Das sieht „Video Partner“-Inhaber Frank Matthaei natürlich ganz anders. An 2.000 Peter Königs würde er schließlich nur 132.780 Mark verdienen, an 2.000 voll zahlenden Kunden dagegen schlappe zehn Millionen Mark. Ase