SAMSTAG, 27. OKTOBER '90SEITE 29

Für alle, die es immer noch nicht wußten: Das Reformationsfest am 31. Oktober ist im Gegensatz zum Bußtag im November in Berlin kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag. Die treusorgende Senatsinnenverwaltung weist darauf hin, daß somit am 31. Oktober keine »Verpflichtung« zur »Arbeitsruhe« und kein »allgemeiner Feiertagsschutz« bestehen.