Prozeßkosten erlassen

■ Kostenerlaß für Ex-RAFler Jünschke und Grashoff

Mainz (taz) — Der rheinland-pfälzische Justizminister Peter Caesar (FDP) hat den beiden ehemaligen RAF-Angehörigen Klaus Jünschke und Manfred Grashoff den Mammutanteil ihrer Prozeßkosten erlassen. Von den ursprünglich geforderten 274.000 beziehungsweise 262.000 Mark verbleiben nunmehr noch je 25.200 Mark. Diesen Betrag sollen Jünschke und Grashoff bis zum Ablauf ihrer Bewährungsfrist an die Staatskasse zahlen, also bis 1993 oder 1994.

Caesar kommentierte seinen Beschluß am Sonntag gegenüber der taz mit den Worten: „Eine Lebensperspektive mit diesem Schuldenberg im Hintergrund — das ist keine. Das konterkariert die Begnadigung total.“ Zugleich betonte der Mainzer Minister: „Dies ist keine Sonderbehandlung von Jünschke und Grashoff!“ Ganz im Gegenteil handelt es sich offensichtlich um eine nachträgliche Gleichstellung der beiden Ex- RAFler mit anderen zu lebenslanger Haft verurteilten Gefangenen, die vorzeitig entlassen werden. Denn in Rheinland-Pfalz, so Caesar, gelte die Praxis, für diese, „normalen“ Häftlinge bei der Entlassung keine Prozeßkosten festzusetzen, so daß die Kostenforderung des Staates „nach vier Jahren“ gänzlich verjährt. Caesar: „Man sagt sich, die haben ja doch nix!“

Bei Grashoff und Jünschke indes erwies sich der Staat als weniger kulant: Er setzte eine Kostenbetrag fest und verhinderte so die Verjährung.

Caesars Kostenteilerlaß ist eine Sache — ob indes Jünschke und Grashoff den Betrag in „Monatsraten von 600 Mark“ aufbringen können, ist eine andere. Caesar: „Es ergeht jetzt zuerst einmal eine Aufforderung. Grashoff arbeitet in einem Berliner Theater und erzielt gewisse Einnahmen. Jünschke steckt dagegen noch in der Schlußphase seines Studiums und dürfte mit höheren Raten noch Schwierigkeiten haben. Aber man wird sich mit ihm auch auf niedrigere Raten verständigen können.“ J. Weidemann