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■ HMI-REAKTORTöpfer grundgesetzwidrig?

Berlin. Im Streit um die Betriebsgenehmigung des Forschungsreaktors im Hahn-Meitner-Institut (HMI) hat die AL-Umweltsenatorin Schreyer Umweltminister Töpfer (CDU) einen Verstoß gegen das Grundgesetz vorgeworfen. Wenn sich Töpfer nicht sachlich zu der strittigen Entsorgungsfrage äußere, verletze er die Regeln des von ihm betriebenen bundesaufsichtsrechtlichen Verfahrens, erklärte die Senatorin gestern. Das Bundesumweltministerium habe die Atomaufsichtsbehörde des Landes Berlin in einem Brief aufgefordert, binnen zwei Wochen die Betriebsgenehmigung für den Reaktor zu erteilen. Andernfalls habe Töpfer eine bundesaufsichtsrechtliche Weisung angedroht. In einem Schreiben an Töpfer betonte Frau Schreyer, daß das Grundgesetz »keine ultimativen Aufforderung ohne sachliche Auseinandersetzung mit dem Standpunkt der zuständigen Landesbehörde« kenne.

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