Flächenausgleich verfassungswidrig?

■ Staatsgerichtshof soll entscheiden

Die auf niedersächsischen Gebiet geplanten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau des Bremerhavener Containerterminals (CT III) hält SPD- Querdenker Ulrich Barth für unvereinbar mit der Bremer Landesverfassung.

Der Artikel 11a, in dem es unter anderem heißt „Schäden im Naturhaushalt sind zu beheben und auszugleichen“ bezieht sich nach Barths Meinung nur auf den Geltungsbereich der Landesverfassung; nur innerhalb dieses Bereiches dürften demnach auch die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Klartext: Wenn der neue Container-Terminal in Bremerhaven gebaut wird, muß auch die Ausgleichsfläche im Bundesland Bremen liegen.

Barth hat jetzt den Senat aufgefordert, dieses Vorhaben, das zudem im Widerspruch zu Bremens Bemühungen um seine Eigenständigkeit als Bundesland stehe, vom Staatsgerichtshof klären zu lassen. taz