Letzte Chance für De-facto-Flüchtlinge

■ Innensenator lockert Aufenthaltsberechtigung

In allerletzter Minute ist nun doch noch Bewegung in die Situation der über 1.000 Bremer „De-facto-Flüchtlinge“ gekommen. Zwar bleibt Innensenator Sakuth dabei, daß es für diese Flüchtlinge aus Ländern, in denen Krieg-, Bürgerkrieg, Massenverfolgung oder Hungersnöte herrschen, keine Aufenthaltsregelung nach niedersächsischem Vorbild geben wird. Allerdings werden die Bremer Bedingungen für eine Auftenthaltserlaubnis in zwei Punkten gelockert:

-Sozialhilfebezug steht der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nun grundsätzlich nicht mehr entgegen, und

-die normale Wartezeit von acht Jahren reduziert sich bei allen Familien mit minderjährigen Kindern (egal welchen Alters) auf fünf Jahre.

Rund 300 Bremer Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten haben somit die Chance, noch im Dezember eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen, bevor am 1.1.91 das neue Ausländergesetz in Kraft tritt, das alle Sonderregelungen einzelner Bundesländer beendet.

„Wir bemühen uns, über alle Anträge noch rechtzeitig vor dem Stichtag zu entscheiden“, bestätigte der zuständige Abteilungsleiter im Innenressort, Hans Pleister, gestern gegenüber der taz.

Auch eine Gruppe von AnwältInnen in Asylverfahren rät allen De-facto-Flüchtlingen mit fünf- bzw. achtjährigem Aufenthalt in Bremen, so schnell wie möglich einen Antrag auf Aufenthaltsberechtigung bei der Ausländerpolizei zu stellen. Eventuell noch laufende Asylanträge müssen dann jedoch zurückgezogen werden.

Dirk Asendorf