Erneute Beweisaufnahme im Börsenprozeß

Frankfurt/Main (taz) — Im Verfahren um den Brandanschlag auf die Frankfurter Wertpapierbörse am 12.April 1989 ist das Gericht gestern nachmittag überraschend erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. Zu Beginn des Prozeßtages hatten die Anwälte von Stefan F., Moos und Heiming, nach zehnmonatiger Verfahrensdauer Freispruch und Haftentschädigung für ihren Mandanten verlangt. Die Verteidiger warfen der Polizei vor, die zentrale Zeugin der Anklage durch suggestive Vernehmungen so unter Druck gesetzt zu haben, daß sie von ihrer ursprünglichen Täterbeschreibung abging und plötzlich F. als Mittäter erkannt haben will. Im Gegensatz zu drei ehemaligen Mitangeklagten war F. nicht unweit von der Börse, sondern erst sechs Wochen später festgenommen worden. Die Staatsschutzkammer scheint sich von Anfang an auf die Anklagelinie festgelegt zu haben. M. B.