Freisprüche bei den Blockadeprozessen

Mainz (taz) — Bei den Prozessen zur Sitzblockade vor dem pfälzischen US-Depot Fischbach zeichnet sich eine zunehmend nachgiebige Haltung der Justiz ab: Das Landgericht Zweibrücken — 1. Berufungsinstanz für die Fischbacher Blockadeprozesse — hat erneut einen Sitzblockierer freigesprochen. Damit ist die Zahl der Freisprüche in Zweibrücken zur Winterpause auf neun gestiegen. Ebenfalls neun Angeklagte wurden verurteilt. Jedoch milderte das Gericht dabei durchweg die vom Amtsgericht Pirmasens verhängten Geldstrafen im Durchschnitt von zwanzig auf acht Tagssätze, zum Teil mit dem Strafvorbehalt „auf Bewährung“. Klaus Vack, Koordinator der „Aktion Sitzenbleiben für den Frieden“ und Organisator der mehrtägigen Anti-Giftgas—Blockade anno 1988, sieht die Bilanz als Beleg für Veränderungen: „Anscheinend ist wieder etwas Bewegung in die festgefahrene Verurteilungspraxis gekommen.“ Acht der Freisprüche, so Vack weiter, betreffen den ersten Blockadetag, an dem die Polizei die Blockadezone für den Verkehr gesperrt hatte. „Ein Novum“ jedoch sei der letzte Freispruch des Landgerichts vom 17. Dezember: Dabei wurde erstmals ein Demonstrant freigesprochen, der trotz des Räumungsaufrufs der Polizei sitzen geblieben war und weggetragen werden mußte. jow