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■ URTEILKein Anspruch auf Scheinwohnsitz

Kassel (ap) — Personen, die ständig ortsabwesend sind und keinen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben, können von Amts wegen aus dem Melderegister des Ortes gestrichen werden. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil entschieden. Einen Wohnsitz zum Schein gebe es nicht. (Aktenzeichen: Verwaltungsgerichtshof 11 UE 3005/89).

SED

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