Verteidiger plädieren auf Einstellung

Berlin. Mit dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens begannen gestern vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts im Schmücker-Prozeß die Plädoyers der Verteidigung. Der Mord an dem Studenten Ulrich Schmücker vom Juni 1974 »sei nicht mehr aufklärbar«, so die Begründung. Der Schmücker-Prozeß gilt als längstes Verfahren der deutschen Justizgeschichte. Der Student soll von Mitgliedern der »Bewegung 2. Juni« im Grunewald als Verräter hingerichtet worden sein. Allein rechtskräftig wurde der Schuldspruch gegen Jürgen Bodeux, der später als Hauptbelastungszeuge auftrat. In ihren Plädoyers betonten die Verteidiger, daß krasse Rechtsbrüche in dem Verfahren einem Schuldspruch entgegenstünden.