Mahnwachen stören Mainzer Politiker

■ Landtagspräsident von Rheinland-Pfalz will Protestaktion gegen Golfkrieg unterbinden

Mainz (taz) — Der Mainzer Landtagspräsident Heinz Peter Volkert (CDU) will gegen den Golfkrieg gerichtete Mahnwachen vor dem Landtag verbieten. Bislang hatte sich vor dem Mainzer Parlamentsgebäude regelmäßig um 12Uhr eine Gruppe von Mitgliedern und MitarbeiterInnen der kleinen Grünen-Landtagsfraktion getroffen, um für wenige Minuten gegen das Blutvergießen am Golf zu protestieren.

Volkert jedoch geht das schon zu weit. Schriftlich teilte der Christdemokrat der Grünen-Fraktionschefin Gisela Bill mit, „daß derartige Kundgebungen weder in und an den Gebäuden des Landtags noch auf dessen Gelände zulässig sind und daher auch nicht geduldet werden können“. Volkert forderte Gisela Bill „ausdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, daß derartige und andere unzulässige Kundgebungen unterbleiben“.

Fraglich jedoch scheint, ob friedliche „Mahnwachen“ — noch dazu von Mitarbeitern einer Landtagsfraktion — tatsächlich schon als „Kundgebung“ interpretiert werden können.

Volkert blockte überdies eine Landtagsanfrage der Grünen ab, die die Zwangsverlegung von US-GIs an den Golf betraf. Der Grünen-Abgeordnete Horst Steffny hatte darin nach dem Schicksal des US-Sanitäters Bryan Centa gefragt sowie nach weiteren ähnlichen Fällen. Centa war nach bisher unwidersprochenen Berichten in Handschellen an den Golf verschleppt worden, obwohl er drei Wochen zuvor legal den Kriegsdienst verweigert hatte.

Steffny verweist darauf, daß das bundesdeutsche Grundgesetz das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt. Das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen wird den GIs auch durch US-Verordnungen gewährt (die taz berichtete). Da im Fall Centa beide Rechtsvorschriften auf rheinland-pfälzischem Boden verletzt worden seien, müsse die Landesregierung der Sache nachgehen. Volkert dagegen will es nicht zu einer Überprüfung des Falls Centa und anderer Zwangsverlegungen kommen lassen.

Mit der Begründung, die „Disziplinargewalt“ sei „Sache der Entsenderstaaten“ und unterliege deshalb nicht dem parlamentarischen Fragerecht, wiegelte er die Anfrage ab. Volkerts Argumente, die den Golfkrieg betreffenden Anfragen abzulehnen, ist womöglich eine Variante der Militärzensur durch die US- Streitkräfte. Im letzten Jahr noch hatte sich die Landesregierung nämlich um Menschenrechtsverletzungen bei den US-Streitkräften gekümmert: Es ging um Todesurteile an US-Militärgerichten in der Bundesrepublik, gegen die damals vor allem der Mainzer Justizminister Caesar und SPD-Landeschef Scharping interveniert hatten. Joachim Weidemann