Gefährlicher Munitionsumschlag

Bremen (taz) — Um einen reibungsloseren Ablauf der Nachschubversorgung der alliierten Truppen über die bundesdeutschen Häfen zu sichern, hatte das Bundesministerium für Verteidigung den Emdener Hafen ab 1. Februar zum militärischen Sperrgebiet erklärt — mit der Konsequenz, daß Bundeswehr und alliierte Streitkräfte jetzt in eigener Regie und ohne die sonst geltenden Sicherheitsbestimmungen Munition verladen. Den Sicherheitsbereich rund um den Munitionsumschlag haben die Militärs dabei auf 220 Meter statt der sonst vorgeschriebenen 1.000 Meter heruntergesetzt. Die rot-grüne Landesregierung in Hannover hatte sich der Einsetzung des Sperrgebiets nahezu widerstandslos gebeugt.

Nach ihrer Kabinettssitzung am Dienstag war die Landesregierung voll auf die Argumentationsschiene der Hardthöhe eingeschwenkt: Das Land könne „weder juristisch noch politisch“ etwas gegen den militärischen Sicherheitsbereich im Emdener Hafen unternehmen, hieß es aus Hannover.

„Die Landesregierung bleibt auf halbem Wege stehen, wenn sie nur fragt, ob die Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereiches im Rahmen von Aufgaben der Bundeswehr statthaft ist“, betont unterdessen Erich Schmidt-Eenboom, Leiter des Forschungsinstituts für Friedenspolitik in Weilheim. Statt dessen müsse die weitergehende Frage lauten: „Können durch die Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereiches die Sicherheitsbestimmungen zum Schutz der Bevölkerung außer Kraft gesetzt werden?“ Schließlich seien militärische Sicherheitsbereiche „Kasernen auf Zeit“ und auch dort würden alle gesetzlichen Regelungen zum Schutze von Mensch und Umwelt gelten.

Daß in Emden die 1.000-Meter- Zone nicht eingehalten werden kann — laut Bundeswehr „aus technischen Gründen“ — ist nach Schmidt-Eenboom eine „reine Zweckmäßigkeitsentscheidung“. Die niedersächsische Landesregierung hätte schnell dafür Sorge tragen können, daß der Umschlag „nicht“ oder „nicht so“ stattfindet, erklärte der Friedensforscher. Wäre der 1.000-Meter-Sicherheitsradius eingehalten worden, müßte der normale Hafenbetrieb größtenteils eingestellt werden: Schweißarbeiten am termingebundenen Containerhafen-Neubau, Flüssiggasumschlag. Das Kraftwerk im Hafen müßte stillgelegt und die Wohnsiedlung der (landeseigenen) Stauereiarbeiter evakuiert werden. Birgitt Rambalski