Protest gegen irakischen Giftgaseinsatz bleibt strafbar

Frankfurt (taz) — Während alliierte Truppen mit allen verfügbaren High- Tech-Waffen versuchten, irakische Giftgaslager und Produktionsstätten auszuschalten, besteht die bundesdeutsche Justiz auf der Abstrafung einer Protestaktion gegen den Einsatz just dieses Giftgases. Im März 1988, die Bilder der durch Giftgas ermordeten Kurden in der Stadt Halabja waren gerade um die Welt gegangen, bestzten Kurden im deutschen Exil ein Büro von Iraki Airways, um die Aufmerksamkeit der Deutschen auf dieses Verbrechen zu lenken.

Was damals kaum jemand hören wollte, ist heute in aller Munde: Das Giftgas wurde mit deutschem Know- how produziert. Trotzdem wurden 18 Leute vorläufig festgenommen und am 27.3.1990 wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Die Anwälte der Kurden legten Berufung ein und regten dann „im Hinblick auf die neue weltpolitische Lage“ eine Einstellung des Verfahrens an. Doch ungestraft sollen sie nicht davonkommen. Eingestellt, so entschied der Richter, wird nur bei Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 600,-DM. Die Besetzer weigern sich jedoch prinzipiell, eine „Bestrafung des berechtigten Widerstandes gegen das Giftgasmassaker“ zu akzeptieren. Die Deutschen, so argumentieren sie, hätten moralisch nicht das Recht, sie zu verurteilen. JG