■ SACHSEN-AMHALT
: Extra-Krankenscheine

Halle. Urlaubsreisen ins Ausland sollten nicht ohne besonderen Krankenversicherungsschutz angetreten werden. Die Krankenkassen weisen darauf hin, daß die Voraussetzung für eine medizinische Behandlung außerhalb Deutschlands ein sogenannter »Auslandskrankenschein« ist. Dieser könne vor Reiseantritt bei der entsprechenden Krankenkasse abgeholt werden.

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