: Total lange Leitung im Zahlungsverkehr
■ Blüm, Herren der Sparkassen- und Giroverbände und Verantwortliche der Bundesanstalt für Arbeit reden
Berlin. Arbeitslose im Gebiet der ehemaligen DDR, die bereits einen Leistungsbescheid vom Arbeitsamt erhalten haben, brauchen nicht mehr länger auf ihr Arbeitslosengeld zu warten. Eine Vereinbarung zwischen der Zentralen Arbeitsverwaltung (ZentrAv) und den Banken im sogenannten Beitrittsgebiet sieht vor, daß die Arbeitslosen mit einer zusätzlichen Erklärung des Arbeitsamtes berechtigt sind, ihre Konten mit dem zu erwartenden Arbeitslosengeld zu belasten, obwohl das Geld noch nicht auf ihren Konten eingegangen ist. Allerdings berechnen die Banken bei Überziehung des Kontos Sollzinsen.
„Das hat aber bisher noch zu keinen Beschwerden von seiten der Arbeitslosen geführt“, äußerte sich Herr Bastian, Referatsleiter Finanzen bei der ZentrAv, gegenüber der taz. „Schwierigkeiten hat es lediglich bei Leuten gegeben, deren Konto bereits vorher ein Debit aufwies. Da ist es vorgekommen, daß Banken die Zahlungen verweigern.“ Als Hauptproblem für die lange Dauer der Überweisungen führte Herr Bastian Schwierigkeiten bei der Anpassung der unterschiedlichen EDV-Systeme an.
Diese Aussage ist nur bedingt richtig. Letzte Woche Freitag trafen sich auf Anregung von Arbeitsminister Blüm einige Herren der Sparkassen- und Giroverbände Ost und West mit Verantwortlichen der Bundesanstalt für Arbeit (BfArb), um über das Problem der langen Laufzeiten im innerdeutschen Zahlungsverkehr zu reden. Von seiten der BfArb wurde bei diesem Gespräch klargestellt, daß die langen Laufzeiten auf keinen Fall den Sparkassen anzulasten seien, sondern daß es sich dabei um hausgemachte Probleme der BfArb handle. So jedenfalls äußerte sich der stellvertretende Abteilungsleiter im Bereich Zahlungsverkehr des Sparkassen- und Giroverbandes, Hergersberg, gegenüber der taz.
Beim Erfassen der Kontonummern der Arbeitslosen — das gleiche gilt für das Kindergeld — passieren laut Hergersberg zu viele Fehler. Und da man im beleglosen Zahlungsverkehr der DDR lediglich Ziffern kannte und auf Namen keinen Wert legte, sei es unmöglich, bei Fehlern den richtigen Empfänger zu finden. Derzeit gibt es zwei Wege für die BfArb, ihr Geld in den neuen Bundesländern an den Mann oder die Frau zu bringen. Das Geld wird zweimal monatlich zentral von Nürnberg aus über die Bundesbank angewiesen.
Die Bundesbank verschickt die Daten nachts von München aus an die Landeszentralbank Berlin. Dort trennen sich am Morgen die Wege. Für die Sparkassen, die bereits nach Weststandard arbeiten, wie zum Beispiel in Magdeburg oder Leipzig, wird die Information an die Girozentrale übermittelt und von dort aus noch am selben Tag auf den Konten der Empfänger gutgeschrieben. Das soll laut BfArb bereits bei 50 Prozent der Leistungsempfänger der Fall sein.
Die Sparkassen, die noch dem alten DDR-EDV-System huldigen, führt der Weg über die ehemalige Staatsbank der DDR. Dort werden die Magnetbänder abgeliefert und in die Eser-Welt konvertiert. Danach werden die Daten an die Bezirke und von dort an die einzelnen Sparkassen weitergeleitet. Aber auch hier geht die BfArb lediglich von einer Geldlaufzeit von maximal drei bis vier Tagen aus. Wer also sein Geld trotz Leistungsbescheid nicht bekommt, der sollte überprüfen, ob sein Sachbearbeiter auf dem Arbeitsamt die Kontonummer richtig an die BfArb übermittelt hat. Bei der geht man davon aus, daß spätestens Ende April keine Zahlungsverspätungen mehr auftreten werden, da bis zu diesem Zeitpunkt die technischen Voraussetzungen für den direkten Datentransport geschaffen sein sollen. Trotz der Vorteile bleibt es dabei, daß die Arbeitslosen weiterhin mindestens vier Wochen auf ihren Bescheid vom Arbeitsamt warten müssen. Peter Huth
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