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Zwei Skinheads wegen Totschlags angeklagt

Göttingen (taz) — Gegen die beiden Skinheads Oliver Simon und Sven Scharf hat die Göttinger Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags erhoben. Den 17- bzw. 18jährigen Neonazis wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, in der Neujahrsnacht den Bundeswehrsoldaten Alexander Selchow erstochen zu haben. Simon und Scharf waren wenige Tage nach der Tat verhaftet worden. Nach Aussagen eines der Angeklagten hatten die beiden Rechtsextremisten, die gemeinsam mit anderen Gesinnungsfreunden in Rosdorf bei Göttingen eine Silvesterfete feierten, kurz vor Mitternacht beschlossen, „Linke zu verhauen“. Zufällig seien sie dann auf den ebenfalls von einem Fest kommenden Alexander Selchow gestoßen. Die mit Masken vermummten Skinheads schlugen und traten ohne Vorwarnung auf das Opfer ein und stachen mit Messern zu. Keiner der beiden Skinheads will Selchow den letztendlich tödlichen Stich versetzt haben.

Oliver Simon und Sven Scharf zählen zum harten Kern der Göttinger Neonazi-Szene. Beide waren an zahlreichen Gewalttaten und Überfällen beteiligt und sind einschlägig vorbestraft. Simon wohnte zuletzt im Haus des FAP-Landesvorsitzenden und mutmaßlichen Drahtziehers des rechtsextremistischen Terrors in der Region, Karl Polacek, der sich zur Zeit wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten muß.

Für den Prozeß gegen Simon und Scharf hat die Staatsanwaltschaft 31 Zeugen benannt. Über den Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens entscheidet die Jugendkammer des Göttinger Landgerichts. Reimar Paul

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